Das Praktische Jahr (PJ) bildet gemäß § 3 ÄAppO den Abschluss des Medizinstudiums. Das PJ dient dazu, ärztliches Denken und Handeln in Diagnostik und Therapie über einen längeren Zeitraum kennenzulernen und dabei in die ärztliche Verantwortung hineinzuwachsen. Die Ausbildung im Praktischen Jahr soll die Studierenden auf eine selbstständige ärztliche Tätigkeit vorbereiten. Die im vorangegangenen Studium erworbenen ärztlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sollen vertieft und erweitert werden.
Das PJ gliedert sich in drei Tertiale von je 16 Wochen in den beiden Pflichtfächern Innere Medizin und Chirurgie sowie dem Wahlfach.
Studierende können das PJ erst beginnen, wenn sie den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung bestanden haben.
Die Ausbildung im PJ erfolgt am Universitätsklinikum der Goethe-Universität, an Akademischen Lehrkrankenhäusern (ALK), für das Wahlfach Allgemeinmedizin in Akademischen Lehrpraxen sowie weiteren Lehreinrichtungen. Die Studierenden haben die Wahl, die Tertiale in einer der Lehreinrichtungen des Fachbereichs oder in anderen Universitätskliniken bzw. den ALK anderer Universitäten zu absolvieren, sofern dort genügend Plätze zu Verfügung stehen. Das Praktische Jahr kann ganz oder in Teilen auch im Ausland absolviert werden.
Die Anmeldung zum PJ erfolgt für interne wie auch externe Studierende im Studiendekanat des Fachbereichs Medizin. Die Anmelde-, Nachmelde- und Tauschfristen, die Tertialgrenzen, die Ausbildungsorte sowie die jeweils zur Ausbildung möglichen Fächer werden durch das Studiendekanat bekannt gegeben.
Die Zuteilung der Plätze erfolgt nach der "Verfahrensordnung für das Verteilungsverfahren für die praktische Ausbildung in Krankenanstalten gemäß § 3 der Approbationsordnung für Ärzte" des Fachbereichs Medizin der Goethe-Universität.
Hier geht es zur Internetpräsenz des Studiendekanats