An Frühgeborenen-Retinopathie können zu früh geborene Babies in den ersten Lebensmonaten erkranken. Für die Netzhautgefäße, welche normalerweise etwa ab der 16. Schwangerschaftswoche bis hin zum Geburtstermin in die Netzhaut einwachsen, kommt es außerhalb der Gebärmutter zu einem Mißverhältnis in der Sauerstoffversorgung, so daß dei gefäße einen krankhaften Wachstumsverlauf nehmen können. Dies kann zu schweren Veränderungen am Auge des Frühgeborenen bis hin zur Erblindung führen. Gefährdet sind vor allem sehr unreife Babies, also Kinder
geboren werden.
Da bei Erreichen eines therapiebedürftigen Stadiums der Erkrankung (sogen. Stadium 3+) mit einem ungünstigen Ausgang (d.h. funktioneller Erblindung) zu rechnen ist, kann mit einer Kälte- oder Laserbehandlung die Prognose gebessert werden. Mit dieser Behandlung kann die Zerstörung der Netzhaut, dei durch ein überschüssiges Gefäßwachstum verursach twird, aufgehalten werden. Bei schon weiter fortgeschrittenen Stadien (sogen. Stadium 4 und 5) sollte ein netzhautchirurgischer Eingriff (Operation einer Netzhautablösung, Vitrektomie) nach genauer Beurteilung des Einzelfalls erwogen werden. Die zu erwartenden Ergebnisse sind jedoch unvergleichlich schlechter als nach erfolgreicher Behandlung im Stadium 3+. Neuere Untersuchungen belegen, dass bei fortgeschrittener Retinopathia prämaturorum mit ausgedehnter Netzhautablösung von einem operativen Eingreifen eher abzusehen ist. Das Sehvermögen wird durch den Eingriff nicht verbessert, vielmehr schaden die erforderlichen längerfristigen Krankenhausaufenthalte der Gesamtentwicklung der kleinen Patienten.
Bei Frühgeborenen treten anatomische und funktionelle Probleme (Brillenkorrektur, Schielen, Schwachsichtigkeit, Netzhautveränderungen) häufiger auf als bei reif geborenen Kindern. Daher sollten bei frühgeborenen Kindern in den ersten Lebensjahren regelmäßige augenärztliche Kontrollen erfolgen.
In der Uniklinik Frankfurt werden frühgeborene Kinder, die entsprechende Risikofaktoren aufweisen, augenärztlich untersucht und ggf. behandelt. Ob eine Behandlung möglich ist und welches Verfahren Aussicht auf Erfolg hat, kann nur nach eingehenden Untersuchungen durch den Augenarzt geklärt werden. Die augenärztliche Betreuung der kleinen Patienten übernehmen kompetente Experten des Schwerpunktes für Netzhaut- und Glaskörperchirurgie, der Kinderaugenheilkunde und der Allgemeinen Augenheilkunde.
Dr. med. P. Singh
Frau Toila, Frau Ensabella
Haus 7C
T: 069 - 6301 5689
F: 069 - 6301 5621
E: kau-netzhaut[at]unimedizin-ffm.de
Terminvergabe gesetzlich Versicherte:
T: 069 6301 5649