Für Patienten, die einen Sprechstundentermin haben, gilt aktuell die 3G-Regelung :
Genesene Patienten bringen bitte ein ärztliches Attest, den Laborbefund oder die Absonderungsbescheinigung mit, aus der die Erkrankung hervorgeht. Es gelten nur Originaldokumente. Das Befunddatum darf mindestens 14 Tage und höchstens drei Monate zurückliegen.
oder
Vollständig geimpfte Patienten zeigen bei der Triage vor Haus 8B den Impfnachweis im Original oder auf dem Smartphone. Die letzte Impfung mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff (BioNTech/Moderna/AstraZeneca/Johnson&Johnson) muss vor mindestens 14 Tagen erfolgt sein.
oder
Getestete Patienten mit tagesaktuellem, negativem COVID-Test aus einem Testzentrum. Selbsttests werden nicht anerkannt. Hier finden Sie eine Übersicht über die Teststellen in Hessen. Schulkinder bringen bitte ihr Schul-Testheft mit. Bei Kindern unter 6 Jahren bzw. nicht-schulpflichtige Kinder entfällt die Testpflicht.
Von der 3G-Regelung ausgenommen sind Notfallpatienten.
Die Zeiten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes sind wie folgt:
Mi, Fr 16 - 20Uhr Sa, So und Feiertags 09 - 20Uhr 24h telefonische Erreichbarkeit unter Telefon 116 117Generell sind Begleitpersonen nicht erlaubt. Ausnahmen bilden minderjährige Patienten und Patienten, die Unterstützung bei der Mobilität oder beim Verständnis (Dolmetscher) benötigen.
Es darf pro Patient maximal 1 Begleitperson mit in die Klinik. Gemäß §28b des aktuellen Infektionsschutzgesetzes benötigt die Begleitperson einen tagesaktuellen, negativen COVID-Test aus einem Testzentrum. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Hier finden Sie eine Übersicht über die Teststellen in Hessen.
Besuche sind nur in Ausnahmefällen nach ärztlicher Genehmigung möglich.
Besucher benötigen einen tagesaktuellen, negativen COVID-Test aus einem Testzentrum. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Hier finden Sie eine Übersicht über die Teststellen in Hessen.